Der Titel, den Daniel Rolfsmeyer seit dem 15. Mai trägt, klingt erst einmal ungewöhnlich. „Als ich davon gehört habe, dass die Gemeinde einen Wildschadenschätzer sucht, musste ich auch erst einmal kurz überlegen“, erzählt der 43-Jährige und wusste schnell: „Irgendwie erfülle ich dann doch viele Voraussetzungen, die für dieses Ehrenamt notwendig sind.“
Der Titel, den Daniel Rolfsmeyer seit dem 15. Mai trägt, klingt erst einmal ungewöhnlich. „Als ich davon gehört habe, dass die Gemeinde einen Wildschadenschätzer sucht, musste ich auch erst einmal kurz überlegen“, erzählt der 43-Jährige und wusste schnell: „Irgendwie erfülle ich dann doch viele Voraussetzungen, die für dieses Ehrenamt notwendig sind.“ Rolfsmeyer ist nicht nur Jäger, sondern auch Mitglied des Hegerings, gelernter Landwirt, hat Ökologische Agrarwissenschaften studiert und ist nebenberuflich im Ackerbau tätig – und damit prädestiniert, um immer dann einzugreifen, wenn sich Landwirte und Jäger bei der Ermittlung eines Wildschadens nicht einigen können. „Der normale Gang ist, dass der Landwirt, wenn Wild auf seinen Ackerflächen einen Schaden angerichtet hat, sich an den zuständigen Jagdpächter wendet und die beiden dann ausmachen, wie hoch der Schaden ist, ehe er beglichen wird“, erklärt Daniel Rolfsmeyer. Das klappt meistens problemlos, nur „wenn es dabei einmal nicht zu einer Einigung kommt, können die Beteiligten die Gemeinde als zuständige Behörde hinzuziehen. Diese bittet mich dann zu einem Gespräch zusammen mit Geschädigtem und Ersatzpflichtigem. Ich taxiere die Schadenssumme, auf Basis derer der Ausgleich erfolgt“. Wichtig zu wissen ist, dass diese Schätzung nur in der Beziehung zwischen Landwirt, Gärtner oder Waldbesitzer zum Jäger gedacht ist, „wenn etwa eine Rotte Wildschweine einen Privatgarten umgräbt, bin ich nicht der richtige Ansprechpartner“, erklärt Daniel Rolfsmeyer, der nur mit sehr wenigen Einsätzen rechnet. Auf fünf Jahre ist er nun als Wildschadenschätzer bestellt und weiß, dass die Schäden auch in die Tausende gehen können, wenn z. B. Gemüse angebaut wird oder die geschädigte Fläche sehr groß ist. „Gerade bei Kartoffeln oder anderen Gemüsesorten kann die Schadenssumme schnell zu großen Beträgen ansteigen.“ Dabei greift gesetzlich festgesetzt die Entschädigung nur, wenn Schalenwild wie z. B. Rehe, Hirsche oder Wildschweine, Fasanen oder Kaninchen den Schaden verursacht haben. Bei Krähen oder Wildgänsen sieht das ganz anders aus. Entscheidend ist allerdings, welche Arten der Wildschäden als entschädigungspflichtig zwischen Jagdpächter und Verpächter vereinbart sind“, erklärt Daniel Rolfsmeyer, der hofft, in den kommenden fünf Jahren immer einen guten Weg zu finden, um geschädigte Landwirte und die betroffenen Jagdpächter an einen Tisch zu bringen und eine gute Lösung für beide erarbeiten zu können .
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